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   VG Augsburg, 26.10.2011 - Au 6 K 10.30331   

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VG Augsburg, 26.10.2011 - Au 6 K 10.30331 (https://dejure.org/2011,72784)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26.10.2011 - Au 6 K 10.30331 (https://dejure.org/2011,72784)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - Au 6 K 10.30331 (https://dejure.org/2011,72784)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2011 - Au 6 K 10.30331
    Die dargelegte Rechtsauffassung ergibt sich nunmehr auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2007 - BVerwG 10 C 8.07 - (vgl. Pressemitteilung vom selben Tag).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2011 - Au 6 K 10.30331
    Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG ist aber für das Bundesamt und die Gerichte jedenfalls dann unbeachtlich, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage keinen generellen Abschiebestopp nach § 60 a Abs. 1 AufenthG erlassen bzw. diesen nicht verlängert hat und ein vergleichbar wirksamer Schutz dem betroffenen Ausländer nicht vermittelt wird (vgl. BVerwGE 102, 249 [258 f.]).
  • BVerwG, 19.12.2000 - 1 B 165.00

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung des

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2011 - Au 6 K 10.30331
    In einem solchen Fall steht dem Ausländer wegen allgemeiner Gefahren ein Anspruch auf Feststellung des Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2000, Az. 1 B 165/00).
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2011 - Au 6 K 10.30331
    Das bedeutet nicht, dass im Fall der Abschiebung Tod oder schwerste Verletzungen sofort eintreten müssen, sondern auch, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (so BayVGH vom 3.2.2011, Az. 13a B 10.30394, Urteilsabdruck, RdNr. 31 m. w. N. zur Rspr. des BVerwG).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2011 - Au 6 K 10.30331
    Es darf jedoch insbesondere hinsichtlich asylbegründender Vorgänge im Verfolgerland keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG vom 16.04.1985, BVerwGE 71, 180 ff.).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2011 - Au 6 K 10.30331
    Nach § 60 Abs. 7 S. 2, Abs. 11 AufenthG i. V. m. Art. 15 lit. c RL 2004/83/EG als vor § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG vorrangiger Anspruchsgrundlage (vgl. BVerwG vom 24.6.2008, Az. 10 C 43/07, juris, RdNrn. 13 ff.) ist von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat abzusehen, wenn er dort als Angehöriger der Zivilbevölkerung einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ausgesetzt wäre.
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2011 - Au 6 K 10.30331
    Ihm obliegt es, bei den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen und Verhältnissen, von sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen und er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (vgl. BVerfG vom 29.11.1990, InfAuslR 1991, S. 94; BVerwG vom 26.10.1089, InfAuslR 1990, S. 38).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2011 - Au 6 K 10.30331
    Ihm obliegt es, bei den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen und Verhältnissen, von sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen und er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (vgl. BVerfG vom 29.11.1990, InfAuslR 1991, S. 94; BVerwG vom 26.10.1089, InfAuslR 1990, S. 38).
  • BVerwG, 10.09.1999 - 9 B 7.99

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Zur Frage der politischen

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2011 - Au 6 K 10.30331
    Nach der Rechtsprechung sind die zwangsweise Heranziehung zum Wehrdienst und die damit verbundenen Sanktionen nicht schlechthin eine politische Verfolgung, sondern nur, wenn sie zielgerichtet gegenüber bestimmten Personen eingesetzt werden, die dadurch gerade wegen ihrer Religion, ihrer politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals getroffen werden sollen (vgl. BVerwG vom 10.9.1999, Az. 9 B 7/99, juris, RdNr. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 14 A 1049/11

    Erkenntnisse für eine erhöhte Gefahr politischer Verfolgung für unpolitische

    Auszug aus VG Augsburg, 26.10.2011 - Au 6 K 10.30331
    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 a.a.O. RdNr. 50).
  • VG Trier, 22.02.2011 - 1 K 712/10
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